Gegenstand
Reglement über die Benützung der Sportanlage Rheinauen Diepoldsau
Erlass des Gemeinderates vom 7. April 2026
Referendumsfrist
22. April 2026 bis 21. Mai 2026
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeinderatskanzlei, Gemeindehaus, Büro 8
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
409 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten der Gemeinde Diepoldsau
Das Reglement über die Organisation und Benützung der Sportanlage Rheinauen vom 18. März 2003 wird aufgrund dieses Erlasses aufgehoben.
Ein allfälliges Referendum ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).