Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung wird im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.
Am 14. Juni 2026 fand die Abstimmung über Die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau Widnau statt.
Ausgangs der Urnenabstimmungen vom 14. Juni 2026 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Diepoldsau mit Beschluss vom 7. Juli 2026 fest, dass
- die Abstimmung über die Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau Widnau mit 1´521 Nein-Stimmen (60.41%) zu 997 Ja-Stimmen (39.59%) abgelehnt ist.