Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung wird im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.

Am 28. September 2025 fand die Abstimmung über die Entwidmung des Nebengebäudes Zentrum Rheinauen, Heimstrasse 10a, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen statt.

Ausgangs der Urnenabstimmungen vom 28. September 2025 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Diepoldsau mit Beschluss vom 4. November 2025 fest, dass 

  • die Abstimmung über die Entwidmung des Nebengebäudes Zentrum Rheinauen, Heimstrasse 10a, vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen mit 1'490 Ja-Stimmen (82.55 %) angenommen ist.