An der Mitteldorfstrasse soll bei der Einmündung in den Bitziweg die Sicherheit für die Fussgänger erhöht werden. Das Projekt beinhaltet für einen sicheren Fussgängerübergang eine Verengung der Mitteldorfstrasse, die Realisation eines Wartebereiches für Fussgänger sowie einen neuen Kandelaber für die Beleuchtung des Fussgängerübergangs. Durch diese baulichen Massnahmen kann der Fussgängerübergang und die gesamte Kreuzung deutlich sicherer gestaltet werden.

Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan Fussgängerübergang Mitteldorfstrasse am 4. November 2025 genehmigt.

Öffentliche Auflage
Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom
17. November 2025 bis 16. Dezember 2025 auf dem Grundbuchamt, Büro 10, Gemeindehaus, öffentlich auf.

Wer private Rechte abtreten muss, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhält eine persönliche Anzeige.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan Fussgängerübergang Mitteldorfstrasse sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Diepoldsau, 9444 Diepoldsau, einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.