(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))

Nachdem innert der Referendumsfrist vom 9. Oktober 2025 bis 7. November 2025 gegen den 

  • I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Diepoldsau

kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Gemeinderat Diepoldsau festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist. Der I. Nachtrag zum Feuerschutz­reglement der Politischen Gemeinde Diepoldsau tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.