(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.2; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 9. Oktober 2025 bis 7. November 2025 gegen den
- I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Diepoldsau
kein Referendumsbegehren eingegangen ist, hat der Gemeinderat Diepoldsau festgestellt, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist. Der I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der Politischen Gemeinde Diepoldsau tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.