Die Gemeinderäte Diepoldsau und Widnau unterbreiten das Vorprojekt der Fuss- und Veloverkehrsbrücke Diepoldsau-Widnau dem Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 4 RPG, Art. 34 PBG und Art. 33bis StrG.
Bevölkerung, Parteien, Verbände und weitere Betroffene haben die Möglichkeit sich während der Mitwirkungsfrist vom 12. Januar 2026 bis 10. Februar 2026 zum Vorprojekt zu äussern. Das Vorprojekt kann während der Mitwirkungsfrist in der Gemeinderatskanzlei Diepoldsau, Büro 8, und in der Gemeinderatskanzlei Widnau, Büro 14, und auf den Webseiten der Gemeinden Diepoldsau und Widnau eingesehen werden.
Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung können bis am 10. Februar 2026 direkt auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-widnau.ch erfasst, schriftlich an den Gemeinderat Widnau, Neugasse 4, 9443 Widnau oder an den Gemeinderat Diepoldsau, Gemeindeplatz 1, 9444 Diepoldsau oder per E-Mail an info@diepoldsau.ch eingereicht werden.